AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Rudolf Langemann (Fotografie, Videoproduktion, KI-basierte Bild- und Videoproduktionen, Retusche, Studioleistungen, Drohnenaufnahmen sowie sonstige visuelle Produktionen).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Bestätigung zustande.
(2) Angebote von Rudolf Langemann sind freibleibend, bis sie ausdrücklich angenommen wurden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Kreative und technische Gestaltung liegt im Ermessen von Rudolf Langemann. Reklamationen über Stil, Perspektive, Farbgebung oder Komposition sind ausgeschlossen.
(3) Zusatzleistungen (erweiterte Retusche, Zusatzmaterial, B-Roll, alternative Schnittversionen etc.) werden gesondert berechnet.
§ 4 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Rudolf Langemann bleibt stets Urheber der erstellten Werke.
(2) Der Auftraggeber erhält – nach vollständiger Bezahlung – ein einfaches Nutzungsrecht (Typ B) für:
- Website
- Social Media
- interne Unternehmenskommunikation
- Print (nicht werblich im großen Stil)
(3) Nicht enthalten sind:
- Kampagnenwerbung
- Out-of-Home-Werbung (Plakate, Citylights, Screens)
- Paid Ads (Meta, Google, LinkedIn etc.)
- Nutzung durch Dritte (z. B. Partnerunternehmen, Agenturen, Franchise)
→ Diese Nutzungen erfordern eine gesonderte schriftliche Vereinbarung + Vergütung (Buy-Out).
(4) KI-basierte Werke (Generationen, Retuschen, Erweiterungen) sind urheberrechtlich geschützt, sofern menschliche Schöpfungshöhe vorliegt; andernfalls gelten Nutzungsrechte wie vereinbart.
(5) Die Weitergabe an Dritte oder Bearbeitungen des Materials sind nur mit Zustimmung erlaubt.
(6) Rohdaten (RAW, ungeschnittenes Videomaterial, Prompt-Files usw.) werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben. Eine Archivierungspflicht besteht nicht.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
(3) Wird die geplante Produktionszeit durch den Auftraggeber verlängert, fällt pro angefangener Stunde ein Stundensatz von 400 € inkl. MwSt. an.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
§ 6 Stornierungen und Terminverschiebungen
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber:
- bis 30 Tage vor Termin: kostenfrei
- 29–14 Tage vor Termin: 30 % des Auftragswerts
- 13–3 Tage vor Termin: 60 %
- ab 48 Stunden vorher: 100 %
(3) Bei Hochzeiten/Privatbuchungen gelten gesonderte Regelungen gemäß Angebot.
(4) Bereits erbrachte Teilleistungen werden immer zu 100 % berechnet.
§ 7 Haftung
(1) Rudolf Langemann haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, extreme Witterung, technische Defekte, Umwelteinflüsse etc.) besteht keine Haftung.
(3) Bei unverschuldeten Ausfällen bemüht sich Rudolf Langemann um gleichwertigen Ersatz.
(4) Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Augsburg, sofern gesetzlich zulässig.